Allgemein

Änderung der Hygienebestimmungen

Auf Grund des gestiegenen Inzidenzwertes im Landkreis Roth ergeben sich einige Änderungen im Umgang mit den Corona Regeln.

Die größte Veränderung betrifft Hauptsächlich das trägen des Mund Nasenschutzes, der ist muss  jetzt auch im Aufenthaltsraum getragen werden. Auch beim Einhalten des Mindestabstands, da wir hier ja ähnlich behandelt werden wie bei Schulung und Tagungsräumen. Für einen Bewirtung bzw. Wirtschaftsbetrieb können wird die Auflagen so nicht erfüllen.

Auch auf Begegnungsbereichen Außerhalb, wie z.B. im Eingangsbereich des Schießstände und des Schützenhauses, muss ein Mund Nasenschutz getragen werden, sollte der Abstand nicht gehalten werden dadurch.

Nur zum Schießen darf er abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.

Genauere Informationen erhaltet ihr hier, oder unter der Rubrik >Downloads >Sonstiges >Hygienekonzept auf unserer Website.