Allgemein

!!!!!!!!Achtung!!!! Ab sofort 3-G Regel im Schützenhaus!!!!!!!

Die Regierung und der BSSB hat ab sofort auch den Schützenvereinen die 3-G-Regel auferlegt. Das heißt für uns ab sofort dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete das Gelände des Vereins und den Schießstand betreten und schießen.
Solltet ihr nicht geimpft sein, so bringt bitte einen ungeöffneten Schnelltest mit und führt diesen unter Aufsicht im Schützenhaus durch. 
Der PCR-Test darf nicht älter sein als 48-Stunden.
Der Nachweis für die Impfung kann entweder über das EU-Impfzertifikat oder per elektronischem Nachweis erbracht werden.

Bitte habt Verständnis dafür, dass Personen die den erforderlichen Nachweis nicht erbringen können, das Gelände des Schützenvereins, den Schießstand, sowie das Schützenhaus nicht betreten dürfen.

Nähere Informationen folgen.